13.03.2012

Zensus 2011: Entschädigungszahlungen an die Erhebungsbeauftragten

Personen, die im vergangenen Jahr die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt haben (Erhebungsbeauftragte), erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen. Diese sind nur bei hauptberuflich tätigen Personen in voller Höhe steuerfrei. Bei ehrenamtlich tätigen Personen ist nur ein 1/3 steuerfrei, mindestens jedoch 175 €. Ist der monatlich gezahlte Betrag niedriger als 175 €, so bleibt nur der tatsächlich gezahlte Betrag steuerfrei. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge können in andere Monate übertragen werden.

Der steuerpflichtige Teil der Einkünfte ist als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn er mehr als 255 € im Kalenderjahr beträgt. (Oberfinanzdirektion Münster)



Zensud 2011
Erhebungsbeauftragte
Aufwandsentschädigung
Steuerpflicht
sonstige Einkünfte
OFD Münster v. 23.2.2012 - Kurzinfo ESt 5/2012
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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