Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgelegt. Damit soll das Steuerrecht u.a. an das Recht und die Rechtsprechung der EU sowie an internationale Entwicklungen (OECD) angepasst werden. Vorgesehen sind insbesondere die folgenden steuerlichen Regelungen:
Schaffung eines EU-Amtshilfegesetzes durch Ablösung des EG-Amtshilfe-Gesetzes,
Anpassung steuerlicher Regelungen (z.B. zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen von Tochter- an Muttergesellschaften) an die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie,
Umsatzsteuer
>> Umsetzung von Regelungen der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Rechnungsstellungsrichtlinie (z.B. weitere Pflichtangaben in Rechnungen),
>> Änderungen bei der Bestimmung des Leistungsorts bei Leistungen an juristische Personen und langfristiger Vermietung von Sportbooten an Nichtunternehmer,
>> Neufassung der Steuerbefreiung für Erziehung, Schul- und Hochschulunterricht,
Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen,
Außensteuergesetz: Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf internationale Betriebsstättenfälle sowie auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen von Personengesellschaften,
Einführung einer antragsgebundenen zweijährigen Geltungsdauer für im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigende Freibeträge,
redaktionelle Anpassungen der Steuergesetze an den Vertrag von Lissabon,
Folgeanpassungen an die Abschaffung der Wehrpflicht beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen,
Erweiterung der Abstandnahme vom Steuerabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen,
Detailregelungen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung und Folgeänderungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz.
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 25.4.2012 mit dem Gesetzentwurf befassen.