23.03.2012

Steuerermäßigung: Eintrittskarten für Theater und Konzerte

Für die Eintrittskarten von Theatern, Konzerten, Museen u.a. gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Sie steht bei Tournee-Veranstaltungen sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu.

Die Finanzverwaltung hat dies nun in einem neuen Schreiben eingeschränkt. Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Ver-anstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu.

Dies gilt für Umsätze, die nach dem 31.12.2012 ausgeführt werden. Für vor dem 1.1.2013 ausgeführte Leistungen der Tournee-Veranstalter wird es nicht beanstandet, wenn diese den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden bzw. angewandt haben.



Eitrttsakrten
Veranstaltungen
mehrere Veranstalter
Umsatzsteuerermäßigung
1.1.2013
Konzerte
BMF v. 21.3.2012, IV D 2 - S 7238/11/10001
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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