02.04.2012

Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Diesem Gesetz hat der Bundesrat am 30.3.2012 zugestimmt. Es kann damit in Kraft treten. Es enthält neben Änderungen bei der Beteiligung der Gemeinden an der Lohn-, Kapitalertrag- und Einkommensteuer Folgendes:

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb lebender Pferde wird aufgehoben mit Wirkung ab 1.7.2012.

Die Befreiung von der Lohnsteuer für private Nutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte durch Arbeitnehmer wird erweitert. Befreit sind nun die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör, die private Nutzung betrieblicher System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb einsetzt. Damit wird die Vorschrift an den Stand der Technik angepasst. Insbesondere werden nun auch Smartphones oder Tablets erfasst. Ferner wird nun auch die unentgeltliche Überlassung von Software aufgrund des Arbeitsverhältnisses befreit, also auch die Installierung auf einem privaten Computer des Arbeitnehmers. Dies gilt rückwirkend ab dem Jahr 2000 in allen noch offenen Fällen.

Sog. Schachtelprivileg bei Dividenden: Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten sind aus dem anderen Staat bezogene Dividenden von der deutschen Steuer freigestellt, wenn Empfängerin eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) ist, die an der ausschüttenden Gesellschaft mindestens in bestimmter Höhe beteiligt ist (meist 10 % oder 25 %). Dieses Schachtelprivileg soll künftig ausgeschlossen werden, wenn die Dividende im Ergebnis einer natürlichen Person zufließt, z.B. bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, einer GmbH & atypisch Still). (ab 1.1.2012)



Umsatzsteuersatz
Pferde
Personalcomputer
Smartphones
Schachtelprivileg
Dividenden
Vgl. BT-Drucksachen 17/8235 und 17/8867
Haftungshinweis:
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