12.04.2012

Gewerbe eines Fußballnationalspielers

Ein Lizenzspieler der Fußballbundesliga, der als Mitglied der Nationalmannschaft auch verpflichtet ist, an Webemaßnahmen zugunsten eines Sportartikelherstellers mitzuwirken und dafür an den Werbeeinnahmen beteiligt ist, erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus seinem Anstellungsvertrag mit dem Fußballverein, entschied der Bundesfinanzhof.

Die für ein Gewerbe erforderliche Unternehmerinitiative sei zu bejahen. Der Kläger habe frei entscheiden können, ob er sich an den Werbemaßnahmen des DFB beteiligte. Hätte er die Beteiligung an den Werbemaßnahmen abgelehnt, wäre er zwar möglicherweise nicht als Nationalspieler berufen worden. Das wäre für ihn aber nicht mit einem existentiellen Risiko verbunden gewesen, da er von seinem Verein ausreichende Bezahlung erhielt. Zudem seien auch sonst Gewerbetreibende häufig wirtschaftlich gezwungen, Vertragsangebote Dritter anzunehmen. Dadurch werden sie nicht zu deren Arbeitnehmern. Auch das für ein Gewerbe erforderliche Unternehmerrisiko bejahte das Gericht. So war die genaue Höhe der Vergütung ungewiss und Ausfallzeiten wurden nicht bezahlt.



Fußballnationalspieler
Lizenzspieler
Sportartikelhersteller
Werbemaßnahme
BFH v. 22.2.2012, X R 14/10
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück