13.04.2012

Neues Kindergeldmerkblatt

Das Bundeszentralamt für Steuern hat das Merkblatt Kindergeld auf den Stand von 2012 gebracht und auf seinem Internetauftritt (http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html) bereit gestellt. Ab 2012 hat sich insbesondere geändert, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld für Kinder ab vollendetem 18. Lebensjahr zu gewähren ist. Nach neuem Recht sind Kinder ab vollendetem 18.Lebsnsjahr stets zu berücksichtigen, wenn sie sich in einer beruflichen Erstausbildung befinden oder ein Erststudium absolvieren, sowie in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie bei Ableistung bestimmter freiwilliger Dienste u.Ä. Nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, abgesehen bei einer Arbeitszeit bis 20 Stunden in der Woche und von geringfügiger Beschäftigung. Die bisherige Grenze der Einkünfte und Bezüge von 8.004 € ist weggefallen. Das Merkblatt geht hierauf näher ein. Ferner behandelt es unter anderem:



Kindergeldmerkblatt
Kindergeld
Voraussetzungen
Download auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html (Startseite - Aktuelles)
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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