13.04.2012

Elektronische Bilanz: Weitere Aufschiebung?

Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen sind an sich erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln. Für das Jahr Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 lässt die Finanzverwaltung jedoch noch die Abgabe in Papierform zu. Die Finanzverwaltung hat bereits die Datenschemata für die Jahresabschlussdaten bei elektronischer Übermittlung veröffentlicht. Ferner legt sie fest, in welcher Weise die Daten für die elektronische Bilanz im Einzelnen aufzubereiten sind. Für Unternehmen kann die erforderliche Umstellung Kosten für Zeit, Personal, Software und Beratung mit sich bringen.

Nach Kritik aus der Fachliteratur hat nun auch das Bundesjustizministerium bezweifelt, ob das Bundesfinanzministerium zu derart weitgehenden Festlegungen über die Einzelheiten der elektronischen Bilanz berechtigt ist, die im Gesetz so nicht geregelt sind. Das Ministerium schlägt eine weitere Verschiebung der Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr vor. Unternehmen sollten die Entwicklung verfolgen.



elektronische Bilanz
Einführung
Verschiebung
vgl. Linkemann in BBK Heft 7/2012 S. 297
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