16.04.2012

Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Die Anforderungen an die Beleg- und Buchnachweise für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Ausfuhrlieferungen wurden mit Wirkung ab dem 1.1.2012 geändert. Bezüglich der Ausfuhrlieferungen liegt inzwischen ein endgültiger Erlass der Finanzverwaltung vor, der zwingend ab dem 1.4. 2012 anzuwenden ist. Bis 31.3.2012 konnte noch nach bisherigem Recht verfahren werden.

Der Entwurf eines Erlasses bezüglich der innergemeinschaftlichen Lieferungen wurde von Wirtschaftsverbänden heftig kritisiert. Hauptangriffspunkt ist die Einführung einer „Gelangensbe­stätigung“, die in anderen Staaten meist nicht bekannt ist und zu praktischen Problemen führt.

Das Bundesfinanzministerim hat soeben einen zweiten Entwurf eines Einführungsschreibens zu den Nachweisen den Verbänden zugeleitet, die nun dazu Stellung nehmen können. Es gilt weiterhin die Übergangsregelung, wonach für innergemeinschaftliche Lieferungen bis zum 30.6.2012 die Nachweise noch nach bisherigem Recht geführt werden können. Im Zweifel wird es sich empfehlen, dies zu tun, solange das endgültige Einführungsschreiben nicht vorliegt.



innergemeinschaftliche Lieferung
Einführungsschreiben
Buchnachweis
Anforderungen
30.6.2012
Entwurf eines Einführungsschreiben nach Stand vom 21.3.2012, Gz. IV D 3 – S 7141/11/10003-02; zur Übergangsregelung s.BMF v. 6.2.2012, BStBl I 2012 S. 211; zu den Ausfuhrlieferungen s. BMF v. 6.2.2012, BStBl I 2012 S. 212
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