17.04.2012

Löschung aller ELENA-Daten

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte. Damit galten zwar die ELENA-Daten juristisch bereits als gelöscht. Die am ELENA-Verfahren Beteiligten hatten darüber hinaus auch eine physikalische Löschung der Daten vereinbart, auch wenn keine Möglichkeit der Entschlüsselung mehr bestand. Nachdem entsprechende Verfahren entwickelt wurden, ist nun auch die physikalische Löschung der Daten erfolgt. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des BfDI.



ELENA
ELENA-Daten
Löschung
Pressemitteilung 9/2012 des BfDI vom 16.4.2012
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