Zu der Frage, ob die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß ist, ist derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Finanzverwaltung erlässt daher Bescheide über die Feststellung der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags vorläufig.
Hierzu weist sie darauf hin, dass die Vorläufigkeitserklärung lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt. Sie sei nicht dahin zu verstehen, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bescheide aufzuheben oder zu ändern sein, werde dies von Amts wegen vorgenommen. Ein Einspruch sei insoweit nicht erforderlich.
Hinweis: Eigentümer, welche die Bescheide aus anderen Gründen angreifen wollen, müssen weiterhin Einspruch einlegen.