07.05.2012

Abzug von Kosten bei Schenkungen

Durch Schenkungen können Kosten entstehen, z.B. für Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, für Notar, Eintragung in das Grundbuch oder Handelsregister. Bei Erbschaften können nach dem Gesetz derartige Kosten meist als sonstige Nachlassverbindlichkeiten (Nachlassabwicklungskosten) vom Wert der Erbschaft abgezogen werden. Für Schenkungen fehlt eine gesetzliche Regelung. Die Finanzverwaltung hat nun in einem ausführlichen Erlass zur Behandlung derartiger Kosten bei Schenkungen Stellung genommen. Es kommt unter anderem darauf an, ob sie vom Schenker oder vom Beschenkten getragen werden. Ferner kann die Art der Schenkung von Bedeutung sein. Zu unterscheiden sind u.a. sog. Vollschenkung, also ohne Gegenleistungen; Schenkung unter Auflage oder unter Nießbrauchsvorbehalt u.Ä.; sog. gemischte Schenkung, wenn der Beschenkte eine Gegenleistung zu erbringen hat, z.B. eine Versorgungsrente zugunsten der Schenker übernimmt, es wie bei Vermögensübergabe von Eltern auf Kinder üblich ist.

Aus dem Erlass ergibt sich unter anderem:

Beratungskosten im Zusammenhang mit der Schenkung (z.B. für Rechtsanwalt, Steuerberater) sind bei einer Vollschenkung beim Beschenkten nicht absetzbar. Trägt der Schenker die Kosten, kann es sich um eine zusätzliche Zuwendung handeln, wenn sonst der Beschenkte die Kosten zu tragen hätte.

Notar-, Grundbuch, Handelsregister u.ä. Kosten, die durch die Übertragung entstehen: Trägt der Beschenkte die Kosten, sind sie vom Wert der Schenkung abzuziehen. Übernimmt der Schenker die Kosten, erhöhen sie den Wert der Zuwendung. Zugleich sind sie aber beim Beschenkten vom Wert der Schenkung wieder abzuziehen. Im Ergebnis erhöht sich nur der Nettowert der Schenkung.



Schenkung
Schenkungsteuer
Kosten
Nachlassverbindlichkeit
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.3.2012, BStBl I 2012 S. 338
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück