Ein Gesetz, dem der Bundestag bereits zugestimmt hatte, ist vom Bundesrat abgelehnt worden. Es sieht zur Steuerentlastung Folgendes vor:
Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum soll in zwei Stufen um zusammen 350 € erhöht werden: Zum 1.1.2013 von derzeit 8.004 € auf 8.130 €, zum 1.1. 2014 auf 8.354 €.
Der Einkommensteuertarif soll an die Preisentwicklung angepasst werden, um die Progressionswirkung zu mildern. Dies soll ebenfalls in zwei Schritten geschehen, mit insgesamt 4,4 Prozent.
Mit diesen Änderungen sollen steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, die sich bei Lohnerhöhungen ergeben, die nur die Inflationsrate ausgleichen und damit die Kaufkraft erhalten sollen. Bislang übersteigt die Steuererhöhung den Inflationsausgleich (sog. kalte Progression).
Die Bundesregierung will nun den Vermittlungsausschuss anrufen.