22.05.2012

Gesetzentwurf: Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Angehörige der freien Berufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare können sich zu einer sog. Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun daneben die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Diese soll eine Alternative zu der britischen Limited Liability Partnerschip (LLP) sein, für die sich große Anwaltskanzleien entscheiden.

Bei dieser neuen Gesellschaftsform wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt bestehen. Es müssen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden, wobei bestimmte Mindestversicherungssummen vorgesehen sind. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung soll sie 2,5 Millionen Euro betragen. Die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister eingetragen wird. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung ist das Kürzel „mbB“ vorgesehen.

Das Gesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten.



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Pressemitteilung des BMJ v. 16.5.2012
Haftungshinweis:
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