Für die buch- und belegmäßigen Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen gelten seit dem 1.1.2012 neue Regelungen. Hinsichtlich der Ausfuhrlieferungen ist spätestens seit dem 1.4.2012 das neue Recht zu beachten. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem Verwaltungsschreiben.
Hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Lieferungen hat das neue Recht zu Problemen geführt, die bisher nicht gelöst werden konnten. Es ist nun offenbar eine Änderung der entsprechenden Rechtsverordnung geplant. Bis zu deren Inkrafttreten lässt es die Finanzverwaltung weiterhin zu, die Nachweise nach dem bis zum 31.12.2011 geltendem Recht zu führen. Somit ist die Übergangsregelung, die an sich bis zum 30.6.2012 befristet war, auf unbestimmte Zeit verlängert worden.