08.06.2012

Schuldzinsen nach Überentnahmen - Investitionskredite

Der Abzug betrieblicher Schuldzinsen ist beschränkt, wenn der Unternehmer Überentnahmen getätigt hat, die Entnahmen höher sind als Gewinne und Einlagen. Schuldzinsen auf Kredite, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern finanziert wurden (Investitionskredite), sind jedoch uneingeschränkt absetzbar. Es genügt dabei nicht, dass ein Darlehen aufgenommen wurde, um damit die Investitionen zu finanzieren, ebenso wenig reicht eine in dem Darlehensvertrag vereinbarte Zweckbindung. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass die Investitionen mit den Darlehensmitteln bezahlt wurden. Dieser Nachweis ist z.B. erbracht, wenn das Darlehen auf ein besonderes Konto eingezahlt wurde, von dem unmittelbar die Investitionen bezahlt wurden.

Im Einzelfall kann fraglich sein, ob Kredite zur Finanzierung von Anlagegütern verwendet worden sind, insbesondere, wenn die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehensmittel zunächst auf ein Kontokorrentkonto eingezahlt wurden, von dem neben den Investitionen auch andere Betriebsausgaben bezahlt worden sind. Hierzu hat der Bundesfinanzhof nun entschieden:

Werden die Mittel des aufgenommenen Darlehens auf ein Kontokorrentkonto überwiesen, von dem aus innerhalb von 30 Tagen die Investitionen bezahlt werden, wird unwiderleglich vermutet, dass das Darlehen für die Investitionen verwendet wurde. Gleiches gilt, wenn die Investitionen zunächst von dem Kontokorrentkonto bezahlt werden, und dieses innerhalb 30 Tagen mit den Darlehensmitteln aufgefüllt wird. Dies entspricht im Wesentlichen einem Verwaltungserlass.

Wird die 30-Tage-Frist überschritten, bleibt es dem Unternehmer unbenommen nachzuweisen, dass die Darlehensmittel für die Investitionen verwendet wurden, nicht für andere Betriebsausgaben. Insoweit weicht das Gericht von der Meinung der Finanzverwaltung ab.

Hinweis: Bei Fristüberschreitung wird der Nachweis oft nur noch für einen Teil der Darlehenssumme oder gar nicht mehr zu führen sein. Außerdem wird er meist zeitaufwendig sein.



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30 Tage
Darlehenskonto
BFH v. 23.2.2012, IV R 19/08
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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