Die bisherige Einzugsermächtigung wird ab dem 1.2.2014 im Euro-Zahlungsraum durch das neue SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt werden. Bei diesem ist wie bisher eine Ermächtigung zur Abbuchung an den Gläubiger erforderlich. Zusätzlich ist auch eine Ermächtigung an das eigene Kreditinstitut notwendig, bei dem das Konto geführt wird, vom dem abzubuchen ist.
Bisherige Einzugsermächtigungen würden danach an sich ab dem 1.2.2014 ihre Gültigkeit verlieren. Um eine umständliche neue Erteilung von Einzugsermächtigungen zu vermeiden, können die Kreditinstitute durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Kunden vereinbaren, dass die ursprünglichen Einzugsermächtigungen weitergelten. Soweit der Bankkunde dem nicht widerspricht, gelten die bisherigen Einzugsermächtigungen fort.