12.06.2012

Photovoltaikanlagen: Investitionsabzugsbetrag

Für die geplante Anschaffung von Wirtschaftsgütern kann der Investitionsabzugsbetrag beansprucht werden, wenn sie unter anderem ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die private Nutzung darf nicht mehr als 10 % betragen. Die Finanzverwaltung hat bislang bei einer Photovoltaikanlage den Investitionsabzugsbetrag nicht gewährt, insoweit der selbst erzeugte Strom unmittelbar nach Erzeugung zu privaten Zwecken verbraucht und nur der nicht selbst verbrauchte Strom in das Netz eingespeist wird, Die private Nutzung betrage in der Regel mehr als 10 %.

An dieser Auffassung hält die Oberfinanzdirektion Niedersachsen nun nicht mehr fest. Eine Verwendung des durch die Photovoltaikanlage produzierten Stroms zu mehr als 10 % für private Zwecke spreche nicht gegen die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages. Auf die spätere Sachentnahme des produzierten Wirtschaftsguts „Strom” komme es bei der Beurteilung der betrieblichen Nutzung des produzierten Wirtschaftsguts „Photovoltaikanlage” nicht an.



Photovoltaikanlage
Investitionsabzugsbetrag
private Nutzung
10 %-Grenze
OFD Niedersachsen v. 26.3.2012, S 2183b - 42 - St 226
Haftungshinweis:
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