12.06.2012

Grunderwerbsteuer: Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten

Wird ein Grundstück vom geschiedenen Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung erworben, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Hierbei besteht keine zeitliche Beschränkung.

Die Steuerbefreiung gilt jedoch nicht, wenn andere Gründe Anlass für die Vermögensübertragung sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts. In dem entschiedenen Fall waren Ehegatten je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Nach der Scheidung wurde nur ein Versorgungsausgleich durchgeführt, aber das Vermögen nicht aufgeteilt. In dem Haus wurde eine Wohnung vom geschiedenen Ehemann und eine andere Wohnung von der Mutter der Ehefrau genutzt. Zwei Monate nach dem Tod der Mutter übertrug der ehemalige Ehemann seinen hälftigen Miteigentumsanteil auf die Ehefrau. Das Gericht sah hier als Anlass für die Vermögensübertragung den Tod der Mutter und nicht die Scheidung an. Die Grunderwerbsteuerbefreiung wurde daher versagt. Das Gericht hat die Revision aufgrund der einschränkenden Auslegung der Steuerbefreiung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.



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Vermögensübertragung
Hessisches FG v. 10.5.2012, 5 K 2338/08, Rev. zugelassen
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