14.03.2008

Unternehmensteuerreform: Einführungsschreiben zum Mantelkauf (Entwurf)

Das Schreiben befasst sich mit dem Untergang eines Verlustvortrags einer GmbH oder AG im Fall von Anteilsübertragungen. Erfolgen diese innerhalb von fünf Jahren zu mehr als 25 %, geht der Verlustvortrag unter bestimmten Voraussetzungen anteilig gemäß der Quote der übertragenen Anteile verloren, bei Übertragung von mehr als 50 % der Anteile vollständig. Der Anteilsübertragung stehen bestimmte andere Gestaltungen gleich, durch die sich die Beteiligungsverhältnisse bzw. Stimmrechte verschieben. In dem Schreiben wird u.a. anhand von Beispielen dargelegt, in welchen Fällen ein schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt. Auch kann nun geprüft werden, ob bei anstehenden Anteilsübertragungen aufgrund der zu erwartenden Auffassung der Finanzverwaltung ein Verlust des Verlustvortrags zu befürchten ist.



Mentelkauf
Unternehmenssteuerreform
Verlustvortrag
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.02.2008
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