19.06.2012

Rückforderung von Investitionszulagen für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten

Die Investitionszulage wird bereits für Anzahlungen und bei Teilherstellungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter in den neuen Bundesländern gewährt. Dabei erfolgt die Festsetzung vorläufig. Die Investitionszulage kann zurück gefordert werden, wenn das Finanzamt zum Zeitpunkt des Investitionsabschlusses feststellt, dass das angeschaffte oder fertiggestellte Wirtschaftsgut nicht die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Investitionszulage erfüllt. Ist das angeschaffte Wirtschaftsgut zwar begünstigt, übersteigen aber die Anzahlungen die späteren Aufwendungen, ist die in den Vorjahren ermittelte Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage um die die tatsächlichen Aufwendungen (Anschaffungskosten, Erhaltungsaufwendungen) übersteigenden Anzahlungen zu berichtigen und die Investitionszulage insoweit zurückzufordern. Dies gilt für Investitionszulagen, die nach dem InvZulG 1999, dem InvZulG 2005 oder dem InvZulG 2007 gewährt wurden.



Investitionszulage
Anzahlung
Teilherstellungskosten
Rückforderung
OFD Frankfurt/M. v. 30.05.2012 - InvZ 1300 A - 3 - St 223
Haftungshinweis:
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