20.06.2012

Kein Sonderausgabenabzug für Zahlung von Schulgeld an Privatschule in der Schweiz

In Deutschland lebende Eltern können Schuldgeld, das sie für den Schulbesuch ihres Kindes an Schulen in Deutschland, in anderen Ländern der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zahlen, unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehen. Der Abzug ist möglich in Höhe von 30 %, jedoch betragsmäßig auf 5.000 € im Jahr begrenzt.

Der Sonderausgabenabzug ist nicht möglich bei Schulgeld, das für den Schulbesuch einer Privatschule in der Schweiz gezahlt wird. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Es besteht, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, kein Anspruch auf Gleichbehandlung. Dieser kann auch nicht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz aus dem Jahr 1999 abgeleitet werden, da dessen Schutzbereich keinen vergleichbaren umfassenden Schutz vor Diskriminierung grenzüberschreitender Sachverhalte gewährt.



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BFH v. 9.5.2012, X R 3/11
Haftungshinweis:
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