28.06.2012

Klage gegen eine nachteilige verbindliche Auskunft?

Bei der Planung von Umstrukturierungen von Unternehmen, anderen geschäftlichen oder privaten Vorgängen (z.B. Verkäufen, Unternehmensnachfolgen, Vermögensübertragungen), ist die steuerliche Behandlung meist ein wichtiger Punkt. Um Planungssicherheit zu erhalten, kann der Steuerzahler vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. In dem Antrag muss er seine Planungen erläutern und seine eigene steuerliche Beurteilung beifügen. Bestätigt das Finanzamt seine Rechtsauffassung, kann es im späteren Besteuerungsverfahren nicht zum Nachteil des Steuerzahlers von seiner Auskunft abweichen.

Vertritt das Finanzamt in seiner Auskunft einen ungünstigeren Standpunkt als der Steuerzahler, war bisher zweifelhaft, ob er gegen die Auskunft klagen und eine Auskunft im gewünschten Sinne verlangen kann.

Der Bundesfinanzhof hat dazu nun wie folgt entschieden: Der Steuerzahler hat keinen Anspruch auf eine Auskunft mit dem gewünschten Ergebnis. Er muss die Auskunft hinnehmen, wenn der Inhalt der verbindlichen Auskunft rechtlich vertretbar ist. Er kann dann ggf. gegen die späteren Steuerbescheide klagen. Dem Finanzamt ist es unbenommen, vor Erlass der Steuerbescheide seine Meinung zu ändern. An eine nachteilige verbindliche Auskunft ist es nicht gebunden.

Fällt eine verbindliche Auskunft nicht wie gewünscht aus, muss der Steuerzahler daher abwägen, ob er sein Vorhaben gleichwohl wie geplant umsetzt und notfalls gegen die späteren Steuerbescheide Klage erhebt. Er trägt dann das Prozessrisiko.

Hinweis: Die Rechtslage ist anders bei einer lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft des Arbeitgebers. Er kann gegen eine seiner Meinung nach unzutreffende Auskunft klagen und eine zutreffende Auskunft verlangen.



verbindliche Auskunft
nachteilig
Klage
BFH v. 29.2.2012, IX R 11/11
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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