06.07.2012

Rückgängigmachung von Gesellschafterwechseln

Der Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, die Eigentümerin von Grundbesitz ist, führt in der Regel nicht zu Grunderwerbsteuer. Ein Ausnahmefall liegt aber vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 % ihrer Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, sei es unmittelbar oder mittelbar (über eine weitere Gesellschaft).

Die Grunderwerbsteuer für eine steuerpflichtige Grundstücksübertragung fällt rückwirkend u.a. dann weg, wenn die Übertragung innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht wird. Diese Vorschrift ist auch auf den Gesellschafterwechsel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof stellt hierzu in einer neuen Entscheidung klar: Die Anteilsübertragungen, die zur Grunderwerbsteuerpflicht geführt haben, sind nicht unbedingt vollständig rückgängig zu machen. Eine teilweise Rückübertragung genügt, wenn danach die 95 %-Grenze nicht mehr erreicht ist. Das Gericht korrigiert damit die Finanzverwaltung.

Im Urteilsfall hatten die Gesellschafter die Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur insoweit rückgängig gemacht, dass nur noch ein Gesellschafterwechsel bei 94 % der Anteile gegeben war. Dies genügte, um die Grunderwerbsteuer rückwirkend wegfallen zu lassen.



Gesellschafterwechsel
Personengesellschaft
Rückgängigmachung
Grunderwerbsteuer
BFH v. 18.4.2012, II R 51/11
Haftungshinweis:
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