Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat bereits im Jahr 2005 zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung der Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände Stellung genommen. In einem neuen Erlass werden nun damit im Zusammenhang aufgetretene Fragen behandelt. Im Einzelnen geht es dabei um Folgendes:
Vertragsklauseln zur Beendigung des Treuhandverhältnisses beim Tod des Treugebers,
Zugehörigkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB zum inländischen Vermögen,
Treuhandvertrag und Abtretung der vermögensrechtlichen Ansprüche,
atypische Unterbeteiligungen an Personenunternehmen und
atypisch stille Beteiligungen.