Mit diesem Gesetz wird das Leistungsangebot der Pflegeversicherung erweitert, u.a. für ambulant versorgte Demenzkranke.
Der Beitragssatz wird zum 1.1.2013 um 0,1 % angehoben. Er beträgt derzeit für Arbeitgeber 0,975 %, für Arbeitnehmer ebenfalls 0,975 %, bzw. 1,225 % bei Kinderlosigkeit.
Ab 2013 wird der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung mit 60 € im Jahr bezuschusst.