16.04.2008

Grundstückseigentümer: Erwerb des Erbbaurechts

Bei Verkauf eines Erbbaurechts ist in der Regel Grunderwerbsteuer zu zahlen. Bemessungsgrundlage der Steuer ist der gezahlte Kaufpreis zuzüglich der übernommenen Erbbauzinsreallast. Anders ist es dagegen nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wenn der Eigentümer des Grundstücks das Erbbaurecht übernimmt. In diesem Fall gehört die übernommene Erbbauzinsreallast nicht zur Bemessungsgrundlage. Zwar besteht die Erbbauzinsverpflichtung auch in diesem Fall fort und sie geht daher auf den neuen Eigentümer über. Diese fortbestehende Zahlungsverpflichtung des Grundstückseigentümers stelle bei diesem jedoch keine Belastung dar, da keine Zahlungspflicht gegenüber einer anderen Person besteht. Die Erbbauzinsverpflichtung erhöht daher nicht die Grunderwerbsteuer.



Bemessungsgrundlage
Erbbaurecht
Kaufpreis
Verkauf
BFH v. 14.11.2007, II R 64/06
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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