17.07.2012

Steuerbefreiung für Erwerbe selbstgenutzter Familienheime

Erben Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder ein selbstgenutztes Familienheim, so fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn sie die Immobilie unverzüglich selbst nutzen. Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat diese Voraussetzungen nun erläutert.

Der Wohnungswechsel muss unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen muss sich der Erbe entschließen, die Wohnung selbst zu nutzen. Er muss diesen Entschluss auch umsetzen. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. In der Wohnung muss sich der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden. Die Befreiung ist nicht möglich, wenn die Wohnung nur als Ferien- oder Wochenendwohnung genutzt wird oder für einen Berufspendler nur die Zweitwohnung darstellt. Es reicht nicht aus, sich lediglich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.

Ob die Aufnahme der Selbstnutzung als unverzüglich beurteilt werden kann, richtet sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. Im Allgemeinen wird es nicht beanstandet, wenn der Wohnungswechsel innerhalb eines Jahres erfolgt.

Nach diesen Grundsätzen wird die Steuerbefreiung gewährt, wenn der Erbe sich innerhalb der ersten Monate nach dem Tode dazu entschließt, die Wohnung selbst zu nutzen und nach dem Abschluss umfangreicher Renovierungen zeitnah einzieht. Dabei ist unschädlich, wenn der Einzug aufgrund unverschuldeter Umstände verzögert und z.B. erst 18 Monate nach dem Erbfall erfolgt.

Der Erwerb ist auch steuerfrei, wenn der Erblasser die Wohnung selbst nicht mehr nutzen konnte, z. B. wegen Unterbringung in einem Pflegeheim. War die Wohnung deshalb vermietet und kündigt der Alleinerbe das Mietverhältnis zeitnah nach dem Erbfall, ist seine anschließende Selbstnutzung kurzfristig.



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OFD Rheinland v. 04.07.2012 - Kurzinfo Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern 1/2012
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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