26.07.2012

Verkauf an vermögensverwaltende Gesellschaft

Verkauft ein Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft dieser ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens, führt dies nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn, soweit der Gesellschafter an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt ist. Der Bundesfinanzhof begründet dies in einem neuen Urteil damit, dass das Wirtschaftsgut insoweit weiterhin Betriebsvermögen des Verkäufers bleibt. Innerhalb des gleichen Betriebsvermögens kann aber keine gewinnrealisierende Übertragung stattfinden. Das gilt auch dann, wenn der Verkauf zu Bedingungen wie unter Dritten stattfindet. Das Urteil ist eine Klarstellung im Sinne der bisherigen Rechtsprechung. Ein Finanzgericht hatte aber anders entschieden.

Im Urteilsfall hatte eine gewerbliche KG ein Betriebsgrundstück an eine vermögensverwaltende KG verkauft, an der sie zu 99 % beteiligt war. Es wurde ein Verkaufspreis von ca. 8 Mio DM vereinbart. Der Buchwert lag bei ca. 1 Mio DM. Entsprechend der Beteiligung der gewerblichen KG an der vermögensverswaltenden KG war in Höhe von 99 % kein Gewinn entstanden. Ein steuerpflichtiger Gewinn entstand nur in Höhe von 1 %.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Verkäufen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter die Rechtslage vorher überprüfen zu lassen. Je nach Sachverhalt können hohe steuerpflichtige Ge-winne entstehen, auch in Höhe de Beteiligung des Verkäufers an der erwerbenden Gesellschaft.



vermögensverwaltende Gesellschaft
Wirtschaftsgut
Veräußerung
Veräußerungsgewinn
BFH v. 26.4.2012, IV R 44/09; siehe hierzu auch Engel, Vermögensverwaltende Gesellschaften im Ertragsteuerrecht, Rz. 1247
Haftungshinweis:
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