26.07.2012

Spende von Lebenmitteln an Tafeln

Gibt ein Unternehmer Gegenstände seines Unternehmens kostenlos aus betrieblichen Gründen ab, unterliegen diese unentgeltlichen Zuwendungen der Umsatzsteuer. Dies gilt auch für Sachspenden von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen wie Tafeln. Werden die Lebensmittel stattdessen vernichtet, fällt keine Umsatzsteuer an.

Die Finanzverwaltung will hier nun in den nächsten Wochen Abhilfe schaffen und diese Sachpenden von der Besteuerung ausnehmen. So ist z.B. denkbar, dass auf Lebensmittel, die nach Geschäftsschluss gespendet werden, keine Steuer anfällt.



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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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