27.07.2012

Unwirksame Vertragsklauseln bei Lebens- und Rentenversicherungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil verschiedene Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt, weil sie Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen bzw. gegen das Transparenzgebot verstoßen. Betroffen sind Allgemeine Versicherungsbedingungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung, eine aufgeschobene und eine fondsgebundene Rentenversicherung für den Fall der Kündigung sowie der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.

Unwirksam sind danach Klauseln,



Versicherungsvertrag
unwirksame Vertragsklausel
Lebensversicherung
Rentenversicherung
BGH v. 25.7. 2012, IV ZR 201/10
Haftungshinweis:
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