02.08.2012

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt in Kraft

Am 1.8.2012 ist ein Gesetz in Kraft getreten, durch das Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden sollen. Mit der sog. Buttonlösung wird nun sicher gestellt, dass Internetnutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht kennen. Im elektronischen Geschäftsverkehr soll ein Vertrag mit einem Verbraucher nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, muss die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.



Internet
Verbraucherschutz
Kostenfallen
Buttonregelung
Pressemitteilung des BMJ v. 30.7.2012
Haftungshinweis:
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