03.08.2012

Praktische Erfahrungen mit der Thesaurierungsbegünstigung

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können seit 2008 für nicht entnommene Gewinne einen ermäßigten Steuersatz von 28,25 % beantragen, wenn der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird. Wird dieser Gewinn später entnommen, ist eine Nachsteuer von 25 % zu zahlen. Eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter an die Bundesregierung zielt auf die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Vergünstigung. Es wurde angemerkt, dass von der Vergünstigung weit seltener als erwartet Gebrauch gemacht wird. Aus der Antwort der Bundesregierung ergibt sich unter anderem:

Ob die Inanspruchnahme von Vorteil ist, hänge in erster Linie davon ab, wie lange der thesaurierte Gewinn im Unternehmen bleibt und welche interne Rendite das Unternehmen erwirtschaftet. Nach einer Beispielsrechnung ist bei einer Rendite von 2 % eine Mindestanlagedauer von 22,3 Jahren erforderlich, bei 4 % Rendite von 11,2 Jahren, bei 5 % Rendite von 9,0 Jahren, bei 10 % Rendite von 4,6 Jahren.

Aus der Antwort ergibt sich ferner, dass die Bundesregierung die Regelung weiterhin für sinnvoll hält und sie Änderungen in Details derzeit nicht plant.



nicht entnommener Gewinn
ermäßigter Steuersatz
Theaurierung
Erfahrung
BT-Drucksache 17/10355 v. 18.7.2012
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