06.08.2012

Abgabesatz für Künstlersozialversicherung steigt zum 1.1.2013

Die Künstlersozialabgabe ist von bestimmten Unternehmen in Höhe eines Prozentsatzes von den an die Künstler gezahlten Entgelten an die Künstlersozialversicherung zu entrichten. Sie beträgt derzeit 3,9 %. Der Abgabesatz soll zum 1.1.2013 auf 4,1 % steigen. (Bundesministerium der Arbeit)

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind Unternehmen verpflichtet, die typischerweise künstleri-sche Werke oder Leistungen verwerten, wie z.B.:



Künstlersozialabgabe
Beitragssatz
Künstlersozialversicherung
1.1.2013
Pressemitteilung des BMAS v. 2.8.2012
Haftungshinweis:
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