16.04.2008

Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

Eine Lohnsteuerbescheinigung ist eine Urkunde, die dem leichteren Nachweis steuerlicher Verhältnisse bei der Einkommensteuerveranlagung dient. Sie ist ein Beweispapier über den Lohnsteuerabzug, so wie er tatsächlich stattgefunden hat. Einwendungen eines Arbeitnehmers gegen einen unrichtigen Lohnsteuerabzug können nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung einer Lohnsteuerbescheinigung geltend gemacht werden. Danach kann ein Arbeitnehmer keine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber mehr verlangen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Hat der Arbeitnehmer zuviel Lohnsteuer gezahlt, kann er den überzahlten Betrag nur im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zurückerhalten.



Berichtigung
Lohnsteuerbescheinigung
BFH v. 13.12.2007, VI R 57/04, DB 2008 S. 737
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