16.08.2012

Altenteilervertrag: Kosten einer Heizungserneuerung

Übertragen Eltern auf ihre Kinder einen landwirtschaftlichen Betrieb oder ein anderes Unternehmen, wird oft ein Wohnrecht der Eltern für eine Wohnung vereinbart, die auf den Betriebsübergeber mit übergeht. Dabei werden meist auch Regelungen darüber getroffen, welche der Vertragsparteien für die Instandhaltung der Räume aufzukommen hat, auf die sich das Wohnrecht erstreckt. Grundsätzlich kann der Übernehmer des Betriebes (Kind) die Kosten der Instandhaltung der Räume als Sonderausgabe absetzen zusammen mit weiteren übernommen Unterhaltsleistungen, z.B. den Unterhaltszahlungen.

In einem Fall, der bis zum Bundesfinanzhof gelangt ist, war streitig, ob der Übernehmer des Betriebes auch Kosten der Erneuerung einer Heizungsanlage wie eine übernommene Unterhaltsverpflichtung absetzen kann. Der Begründung des ergangenen Gerichtsbeschlusses ist zu entnehmen, dass die Frage durch Auslegung der Verträge zu beantworten ist, die der Vermögensübertragung zugrunde liegen. Hat danach der Betriebsübernehmer für die Erneuerung der Heizungsanlage aufzukommen, gehören die dafür getragenen Kosten zu den absetzbaren Unterhaltsaufwendungen.



Altenteilervertrag
Wohnrecht
Eltern
heizungserneuerung
Sonderausgaben
BFH v. 21.6.2012, X B 76/11
Haftungshinweis:
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