17.08.2012

Abgeltungsteuer bei Sparclubs, Schulklassen u. a.

Bestimmte Mitbestimmungsorgane wie z.B. Personalvertretungen oder Elternbeiräte, die als Teile einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts angesehen werden, können bei Zinserträgen den Einbehalt von Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) durch die Vorlage einer sog. NV 2-Bescheinigung vermeiden.

Die Finanzverwaltung wendet diese Vereinfachungsregelung auch auf andere lose Personenzusammenschlüsse mit mindestens sieben Mitgliedern an. Kreditinstitute können vom Steuerabzug bei Kapitalerträgen Abstand nehmen, wenn

Obige Grenzen dürfen auch nicht überschritten sein bei Aufsplittung der Guthaben auf mehrere Konten oder Konten bei mehreren Kreditinstituten. Ein "loser Personenzusammenschluss" im Sinne dieser Vereinfachungsregel besteht z.B. nicht bei Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern im Hinblick auf gemeinschaftliche Mietkautionskonten. (Oberfinanzdirektion Frankfurt/M.)



Abgeltungsteuer
NV 2-Bescheinigung
Sparclub
Schulklasse
Vereinfachungsregel
OFD Frankfurt v. 9.3.2012, S 2405 A – 6 – St 54, DB 2012 S. 1838
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