Kapitalanleger, die Steuern hinterzogen haben, können eine Bestrafung durch eine Selbstanzeige und Nachentrichtung der Steuern vermeiden. Voraussetzung ist u.a., dass die Straftat noch nicht entdeckt wurde.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch nach Datenankäufen durch die Finanzbehörden möglich ist. Der Datenkauf als solcher schließt die Straffreiheit nicht aus.
Hinweis: Kapitalanleger, die eine Selbstanzeige erwägen, sollten sich hierzu vorab im Einzelnen beraten lassen, da die Anforderungen an eine Strafbefreiung in den letzten Jahren erheblich erhöht wurden.