31.08.2012

Niedrigerer Beitragssatz zur Rentenversicherung (Koalitionsbeschluss)

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 19.9 %. Nach einem Koalitionsbeschluss soll der Beitragssatz ab dem 1.1.2013 auf 19,0 % sinken. Auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfällt dann jeweils ein Beitragsanteil von 9,5 %.

Hinweis: Nach dem SGB VI ist der Beitragssatz jeweils vom 1. Januar des folgenden Jahres an zu senken, wenn am 31.12. des laufenden Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage der Träger der allgemeinen Rentenversicherung das 1,5fache der durchschnittlichen Ausgaben für einen Monat übersteigen. Andererseits ist der Beitragssatz anzuheben, wenn die Mittel das 0,2fache der Ausgaben unterschreiten.



Rentenversicherung
Beitragssatz
Senkung
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§ 158 Abs. 1 SGB VI
Haftungshinweis:
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