03.09.2012

Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen

Erst zum 01. Januar 2010 war der Steuersatz von 19% auf 7% gesenkt worden, um die Benachteiligung der deutschen Beherbergungsunternehmen gegenüber den europäischen Wettbewerbern, die diese Leistungen bereits ermäßigt besteuerten, abzuschaffen. Das Land Schleswig-Holstein hat dem Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen zugeleitet. Offenbar hatte die Höhe des Umsatzsteuersatzes keine Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Mit der Wiedereinführung des Regelsteuersatzes für die Beherbergungsleistungen soll darüber hinaus das Umsatzsteuerrecht wieder vereinfacht werden.



Gesetzesantrag
Abschaffung
ermäßigter Steuersatz
Beherbergungsleistungen
Bundesrat, Drucksache 485/12 v. 21.08.2012
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