24.09.2012

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 1.1.2013: Freibeträge neu beantragen!

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1.1.2013 wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vermerkt waren, z.B. Kinder, Steuerklasse, Freibeträge und Religionszugehörigkeit, stehen ab diesem Zeitpunkt in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereit.

Bislang wurden Freibeträge aus dem Vorjahr automatisch in das nächste Jahr übernommen. Das wird sich durch die Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändern.

Lediglich die Pauschbeträge, die Behinderten und Hinterbliebenen mit einer Gültigkeit über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, bleiben weiterhin gültig. Andere Freibeträge, z.B. für Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder für volljährige Kinder, werden nicht übernommen und müssen unbedingt neu beantragt werden.

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg weist in einem Schreiben darauf hin, dass diese Ermäßigungsanträge für 2013 ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden können. Hierzu werden im Internet entsprechende Antragsformulare zum Herunterladen bereit gestellt.



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Ermäßigungsantrag
Freibeträge neu beantragen: OFD Magdeburg v. 14.9.2019
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