Seit einigen Jahren müssen Unternehmer und Arbeitgeber ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln.
Ab dem 1.1.2013 ist die Abgabe der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Anmeldungen bundesweit nur noch mit einer Authentifizierung möglich. Für authentifizierte Übermittlung der Daten ist ein elektronisches Zertifikat erforderlich, das Unternehmer und Arbeitgeber durch die elektronische Registrierung im ELSTEROnline-Portal www.elsteronline.de/eportal erhalten. Da die Registrierung einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann, empfiehlt das Bundesfinanzministerium, sich bereits jetzt zu registrieren.
Bereits für die Steueranmeldungen für Dezember 2012, die erst in 2013 zu übermitteln sind, gilt die Pflicht zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein, kann die Übermittlung nicht fristgerecht erfolgen. Die Steueranmeldungen würden dann verspätet beim Finanzamt eingehen, so dass der Unternehmer mit einem Verspätungszuschlag von bis zu 10% der angemeldeten Steuer rechnen muss. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz in einer Verfügung ausdrücklich hin.
Hinweis: Bislang war die Übermittlung der Daten als elektronische Steuererklärung auch ohne Authentifizierung möglich. Durch Änderung der entsprechenden Daten- Übermittlungsverordnung wird das authentifizierte Verfahren nun zwingend.