05.10.2012

Übergang zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Lohnsteuerkarten auf Papier wurden letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. An deren Stelle tritt das sog. ELStAM verfahren. Bei diesem hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den einzelnen Arbeitnehmer (Steuerklasse, Freibeträge u.a.) sich auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte hat sich mehrfach verzögert. Nunmehr ist seine verbindliche Einführung für das Jahr 2013 vorgesehen. Die Finanzverwaltung hat soeben den Entwurf eines ausführlichen Einführungschreibens hierzu veröffentlicht. Sachliche Änderungen im endgültigen Schreiben sind nicht zu erwarten.

Starttermin des ELStAM Verfahrens ist der 1.11.2012. Von da an können Arbeitgeber die elektronischen Abzugsmerkmale abfragen. Das ELStAM-Verfahren ist grundsätzlich für laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2012 enden, anzuwenden und für sonstige Bezüge, die nach diesem Termin gezahlt werden. Dem Arbeitgeber wird jedoch ein Umstellungszeitraum zugestanden. Er muss das ELStAM-Verfahren spätestens für den letzten im Jahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anwenden.

Solange der Arbeitgeber im Übergangszeitraum das ELStAM-Verfahren nicht nutzt, hat er weiter den Lohnsteuerabzug nach der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011, 2012 oder 2013 durchzuführen.



ELStAM
elektronische Lohnsteuerkarte
Abzugsmerkmale
Steuerkarte
Lohnsteuerabzug
BMF Entwurf eines Schreibens, IV C 5 – S 2363/07/0002-03, abzurufen auf der Homepage des BMF unter „BMF-Schreiben“
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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