Ein Gesetzentwurf sieht eine „Reform der Unternehmensbesteuerung“ vor. Der Entwurf enthält unter Anderem folgende Änderungen:
Reform des steuerlichen Reisekostenrechts (siehe folgenden Beitrag)
Der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag soll auf 1 Mio € erhöht werden, bei Zusammenveranlagung auf 2 Mio €. (bisher 511.500 € bzw. 1023.000 €).(erstmals für Verluste des Jahres 2013)
Die Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft sollen neu geregelt werden. Vorteil der ertragssteuerlichen Organschaft ist vor allem, dass Gewinne und Verluste der zu einem Organkreis gehörenden Unternehmen (Mutter-, Tochter, Schwester- Enkelgesellschaften usw.) untereinander ausgeglichen werden können. Nach jetzigem Recht setzt die steuerliche Anerkennung einer Organschaft die Einhaltung einiger Formalien voraus, was in der Praxis meist schwer durchzuhalten ist. Bestimmte formelle Mängel sollen künftig nachträglich geheilt werden können. Die Änderungen sollen ab Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Eine damit verbundene Rückwirkung gilt als unbedenklich, da die Änderungen zum Vorteil der Unternehmen sind.