10.10.2012

Änderungen bei den Minijobs ab 2013 geplant

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll die Entgeltgrenze für sog. Minijobs ab 1.1.2013 von 400 € auf 450 € erhöht werden. Ferner soll grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht bestehen, von der jedoch eine Befreiung möglich sein soll. Ferner sollen eine Reihe von Details neu geregelt werden.



Mini-Job
400 €-Job
Rentenversicherung
Befreiung
450 € Job
vgl. NWB 2012 S. 3228
Haftungshinweis:
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