11.10.2012

Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Wegen Zweifeln, ob auch das mit Wirkung ab 2009 neu gefasste Erbschaftsteuerrecht ebenso verfassungswidrig ist wie sein Vorgänger, hatte der Bundesfinanzhof im letzten Jahr das Bundesfinanzministerium zu einem Beitritt in einem Revisionsverfahren aufgefordert. Das Ministerium konnte die Bedenken des Gerichts nicht ausräumen. Das Gericht hat daher die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, dem die endgültige Entscheidung obliegt.

Nach neuem Recht ist Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % steuerbefreit, in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 %. Das Gericht bemängelt am neuen Erbschaftsteuergesetz hauptsächlich, dass die Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu weitgehend seien, es teilweise an einer Rechtfertigung für die Steuerbefreiungen fehle. Hierdurch seien die Erben und Vermächtnisnehmer, die privates, nicht begünstigtes, Vermögen erhalten, unzulässig benachteiligt. So seien im Betriebsvermögen u.a. auch Zahlungsmittel, Sichteinlagen, und Bankguthaben begünstigt. Ferner hält das Gericht die Voraussetzungen, unter denen die Steuerbefreiung gewährt wird, zum Teil für sachfremd. So sei es sachwidrig, dass die Befreiungen auch gewährt werden, wenn das Betriebsvermögen bis zu 50 % aus sog. Verwaltungsvermögen besteht, das in der Hand einer Privatperson voll der Steuer unterliegt.

Es ist zu erwarten, dass Bescheide über Erbschaft- und Schenkungsteuer nur noch vorläufig ergehen werden. Sollte das im Einzelfall nicht geschehen sein, sollte man prüfen lassen, ob Rechtsbehelfe ratsam sind.



Verfassungsmäßigkeit
Erbschaftsteuer
Begünstigung
Betriebsvermögen
Schenkungsteuer
BFH v. 27.9.2012, II R 9/11
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