11.10.2012

Pauschale Abgeltung von Überstunden kein Wucher

Bestimmt ein Arbeitsvertrag, dass mit dem Monatsgehalt auch eine Vergütung für die ersten 20 Überstunden im Monat pauschal abgegolten seien, so ist eine solche Vereinbarung nicht zu beanstanden, entschied das Bundesarbeitsgericht. Eine derartige Regelung sei nicht überraschend, sondern weit verbreitet. Sie sei auch leicht verständlich. Eine unangemessene Benachteiligung oder einen Lohnwucher hielt das Gericht ebenfalls nicht für gegeben.

Eine Arbeitnehmer, mit dem ein festes Monatsgehalt von ca. 2.200 € in einem mündlichen Arbeitsvertrag vereinbart worden war, verlangte nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die nachträgliche Vergütung von Überstunden. Auf das Arbeitsverhältnis war kein Tarifvertrag unmittelbar anwendbar. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass der Personalleiter im Einstellungsgespräch darauf hingewiesen habe, dass die ersten 20 Überstunden im Monat mit dem Grundgehalt abgegolten seien. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab.



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BAG v. 16.5.2012, 5 AZR 331/11, BB 2012 S. 2572
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