In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich monatlich von 5.600 € auf 5.800 € steigen, in den neuen Bundesländern von 4.800 € auf 4.900 €. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll sich einheitlich in allen Bundesländern von 3.825 € auf 3.937,50 € erhöhen.