12.10.2012

Sozialversicherungsgrenzen 2013

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich monatlich von 5.600 € auf 5.800 € steigen, in den neuen Bundesländern von 4.800 € auf 4.900 €. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll sich einheitlich in allen Bundesländern von 3.825 € auf 3.937,50 € erhöhen.



Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10.10.2012
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