15.10.2012

Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Seit dem 1.1.2012 gilt die so genannte Gelangensbestätigung als weitestgehend einziger Nachweis für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Da diese Gelangensbestätigung in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt hat, sollen die entsprechenden Nachweisvorschriften neu geregelt werden.

In einem Referentenentwurf werden die geplanten Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung bekanntgegeben. Danach sollen weitere Möglichkeiten geschaffen werden, mit denen neben der Gelangensbestätigung das Gelangen eines Liefergegenstandes in das Bestimmungsland nachgewiesen werden kann. Den betroffenen Unternehmern wird so insgesamt eine einfache und sichere Nachweismöglichkeit geschaffen.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die für innergemeinschaftliche Lieferungen erforderlichen Buch- und Belegnachweise nach bisherigem Recht bis zum 1.7.2013 erbracht werden können. Zu diesem Zeitpunkt soll die neue Verordnung in Kraft treten.



UStDV
Gelangensbestätigung
Innergemeinschaftliche Lieferung
Buchnachweis
Belegnachweis
Referentenentwurf des BMF v. 1.10.2012: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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