23.10.2012

Vergütung für Berufsbetreuer künftig umsatzsteuerfrei?

In den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 hat sich die Koalition auf eine Umsatzsteuerbefreiung der Vergütungen für Berufsbetreuer geeinigt. Die pauschale Vergütung der Berufsbetreuer, die bislang als Bruttobetrag gezahlt wurde, soll ab 2013 in gleicher Höhe als Nettobetrag gezahlt werden. Bei einer Vergütung in der höchsten Vergütungsstufe von 44 € pro Stunde wird diese Änderung zu einem Einkommenszuwachs von 7,03 € pro Stunde führen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt.

Hinweis: Die Leistungen der ehrenamtlichen Betreuer, die für ihre unentgeltliche Tätigkeit einen Aufwendungsersatz erhalten, sind bereits umsatzsteuerfrei. Mit der zukünftigen Regelung werden daher die Betreuungsleistungen gleichgestellt.



Berufsbetreuer
umsatzsteuerfrei
Jahressteuergesetz 2013
Pressemitteilung des BJM vom 19.10.2012
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